

Grundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Änderungen betreffen sämtliche B2C Werbemaßnahmen – von allgemeinen Aussagen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ bis hin zum Einsatz von Siegeln und Zukunftsversprechen („Net Zero 2045“). Greenwashing Risiken und Abmahngefahr steigen deutlich; Aufbrauchfristen für bestehende Werbemittel sind nicht vorgesehen. Unternehmen sollten ihre Kommunikation daher kurzfristig überprüfen und anpassen.
Gerne möchten wir Ihnen in einem ca. 60 minütigen Workshop ersten Handlungsempfehlungen sowie im Anschluss Gelegenheit für Fragen geben.
Themenüberblick:
• EmpCo-Richtlinie und Umsetzung in das UWG
• „Schwarze Liste“: per se unzulässige Green Claims (allgemeine Umweltaussagen, Kompensationsaussagen)
• Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungssysteme: Was ist künftig noch erlaubt?
• Zukunftsversprechen („klimaneutral bis 2030“ etc.): Anforderungen an Umsetzungspläne
• Praxis-Check und Fallbeispiele – typische Fallstricke und Handlungsempfehlungen